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Tempo 100 zulassung



Excelsior offline
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Betreff: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 13:29 Uhr  -  
Hallo!

ich hätte da mal eine frage?

habe einen Hobby 540 UFE Excelsior 1700kg aufgelastet war er schon mein Zugfahrzeug leer masse 1589-1714kg

100 km/H Zulassung habe ich schon auf den Wohnwagen, um den Wohnwagen mit 100 km/H fahren zu können muss das Zugfahrzeug 1700kg oder mehr haben.

wenn ich jetzt den Wohnwagen nur bis 1550 zulade darf ich dann mit den Wohnwagen 100 km/H fahren. :(

mfg Horst
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Dschamba offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 14:02 Uhr  -  
Hallo Horst,

Bei der 100 km/h Zulassung zählt immer das zul. Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens.
Die 100er Zulassung bekommt der Wohnwagen immer wenn er alle Kriterien erfüllt, nur wenn dein Zugfahrzeug keine 1700kg Leergewicht hat, darfst du halt keine 100 mit dem Wohnwagen fahren.
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Bernd1 versteckt
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 15:53 Uhr  -  
Gruß,
Bernd1

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Excelsior offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 17:25 Uhr  -  
Hallo

Vielen Dank für die antworten, das war sehr hilfreich, dann muss ich mit meinen zugwagen zum nachwiegen fahren. :(
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Mike offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 19:28 Uhr  -  
Und nicht vergessen vorher volltanken und schweres Werkzeug unters Reserverad/Sitze, etc. <_< 8-)
Grüße vom bekennenden "Schön-Wetter-im-Süden-Camper", Michael
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oti offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 19:55 Uhr  -  
Was mich bei der 100 Zulassung interessieren würde, wäre, was passiert, wenn man mit einem zu leichtem Zugfahrzeug zur Abnahme fährt. Wenn der WW die Kriterien erfüllt, müsste er trotzdem die 100 Zulassung bekommen, vielleicht mit dem Hinweis, dass man mit dem aktuellen Zufahrzeug nicht 100 km/h fahren darf. Denn seit einigen Jahren wird ja nicht mehr das gesamte Gespann eingetragen.
Gruß Olli

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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 20:08 Uhr  -  
Die Zulassung bekommt der Anhänger seit einigen Jahren komplett unabhängig vom Zugfahrzeug, d.h. Du kannst ihn mit jedem Fahrzeug vorführen.

Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.....
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oti offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 20:30 Uhr  -  
Zitat geschrieben von vr6-driver
Die Zulassung bekommt der Anhänger seit einigen Jahren komplett unabhängig vom Zugfahrzeug, d.h. Du kannst ihn mit jedem Fahrzeug vorführen.


... naja, dann steht der Eintragung doch nix mehr im Wege :D Wenn da erst einmal der 100 km Aufkleber drauf ist, interessiert das sowieso niemanden mehr.
Gruß Olli

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 21.01.2014 - 20:31 Uhr von oti.
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grischa offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 21:59 Uhr  -  
Zitat geschrieben von oti

Zitat geschrieben von vr6-driver

Die Zulassung bekommt der Anhänger seit einigen Jahren komplett unabhängig vom Zugfahrzeug, d.h. Du kannst ihn mit jedem Fahrzeug vorführen.


... naja, dann steht der Eintragung doch nix mehr im Wege :D Wenn da erst einmal der 100 km Aufkleber drauf ist, interessiert das sowieso niemanden mehr.


Probleme wird's dann aber bei einem Unfall geben und die Versicherungen werden wohl kaum für einen Schaden aufkommen !
Sorry wenn mein Deutsch nicht perfekt ist, meine Wurzeln sind im Romanisch sprechenden Graubünden. Graubünden, die Ferienecke der Schweiz :ok
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Dosi offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 22:06 Uhr  -  
Das Thema ist immer wieder spannend ... Ergebnis offen! :D Ich versuchs mal. Falls jemand einen Fehler findet oder rechtlich versierter ist ... raus damit!

1. Unter der Annahme Dein Fahrzeug hat die Leermasse von mind. 1.700kg und genau dieser Wert ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Punkt 20 Feld G notiert, dann darfst Du, sofern alle anderen Voraussetzungen (PKW- & Wohnwagen-seitig) erfüllt sind, Deinen Wohnwagen mit 100km/h bewegen. Liegt die Leermasse (im übrigen das Leergewicht + 68kg Fahrer + 7kg Gepäck + Kraftstofftank zu 90% befüllt) unter den 1.700kg und ist dieser Wert eingetragen, dann darfst Du KEINE 100km/h fahren. In beiden Fällen ist es völlig unerheblich welche tatsächliche Leermasse Dein Fahrzeug hat. Lediglich der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Punkt 20 Feld G ist entscheidend. Hierzu das Beispiel von meinem Golf: Eingetragene Leermasse von 1495kg. Das hat zur Folge, dass ich einen 1.500kg Wohnwagen, trotz Erfüllung aller anderen Kriterien wegen 5kg fehlendem Eintrag nicht mit 100km/h bewegen darf. Dabei ist unerheblich, dass mein Golf bereits ohne die 75kg Fahrer und Gepäck satte 1.540kg auf die Waage bringt. Meine Leermasse müsste also eigentlich mit 1.615kg eingetragen sein. Heutezutage wird bei Neuwagen meines Wissens der Wert des Standardfahrzeugs mit seiner Motorisierung eingetragen. Kann natürlich sein, dass dies früher anders war. Falls Du ein älteres Fahrzeug hast, könnte das die von-bis-Werte erklären.

2. Das Zuladen bis NUR 1.550kg bringt Dich rechtlich leider nicht weiter. Entscheidend ist "zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug". Du hast also zwei Möglichkeiten, entweder den Wohnwagen auf 1.550kg ablasten lassen oder Dein Fahrzeug auf eine Waage stellen und diesen Wert im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle korrigieren bzw. eintragen lassen. Beim Anpassen der Leermasse am PKW nicht vom Sachverständigen abwimmeln lassen (machen die nicht so gerne) und falls die Anpassung vorgenommen wird die geringere Zuladung und Achslasten beachten.
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oti offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 22:23 Uhr  -  
Zitat geschrieben von grischa
Zitat geschrieben von oti
Zitat geschrieben von vr6-driver
Die Zulassung bekommt der Anhänger seit einigen Jahren komplett unabhängig vom Zugfahrzeug, d.h. Du kannst ihn mit jedem Fahrzeug vorführen.


... naja, dann steht der Eintragung doch nix mehr im Wege :D Wenn da erst einmal der 100 km Aufkleber drauf ist, interessiert das sowieso niemanden mehr.


Probleme wird's dann aber bei einem Unfall geben und die Versicherungen werden wohl kaum für einen Schaden aufkommen !


Hei Grischa,
sei mir nicht böse aber das ist wieder das Todschlagargument. Wie gesagt ich will hier niemanden dazu verleiten zu schnell zu fahren, aber zeig mir mal den Gutachter, der in der Lage ist, bei einem Unfall zu ermitteln ob ein Gespann 80 oder 100 km/h gefahren ist. ;zwink Und auch gesetzt den Fall, er könnte es, was passiert dann ---- > nix. Um einen Regressanspruch durchzusetzten müsste die Versicherung dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das wäre in den Fall schwierig, allein die Aussage ... ups ... hab ich nicht gemerkt, würde die grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
Gruß Olli

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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 21.01.2014 - 22:47 Uhr von oti.
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Bernd1 versteckt
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 21.01.2014 - 23:04 Uhr  -  
.. naja, dann steht der Eintragung doch nix mehr im Wege :D Wenn da erst einmal der 100 km Aufkleber drauf ist, interessiert das sowieso niemanden mehr.
Oti, das ist zu einfach.
Die Zulassung erfolgt auf Grund der in § ??? geregelten Anforderungen.Fällt eine dieser Anforderungen weg(z.B. Reifen zu alt) erlischt auch die Erlaubnis für 100km/h.Das gillt auch für das Gewicht des Zugfahrzeugs.
Da genügt ein schlauer Polizist bei einer Verkehrskontrolle.
Und ein Gutachter sagt dir auch nach einem Unfall ob du 30 oder 50 gefahren bist oder der Anhänger mit 80 oder 100 unterwegs war.Der macht sogar noch eine Video-Animation vom Unfallhergang.
Um einen schlingernden Hänger zu stabilisieren,ist das Gewicht des Zugfahrzeugs enorm wichtig.Ist das ZuFzg zu leicht,bestimmt der Hänger,wo es hin geht.Und auch bei Bergab-Fahrten kann es schwierig werden.
Aber...das juckt uns ja nicht,Unfälle haben immer nur die Anderen. ;boah
Gruß,
Bernd1

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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 22.01.2014 - 08:55 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Dosi
Dabei ist unerheblich, dass mein Golf bereits ohne die 75kg Fahrer und Gepäck satte 1.540kg auf die Waage bringt. Meine Leermasse müsste also eigentlich mit 1.615kg eingetragen sein.

wenn das so ist, dann kannst Du aber einfach zum TÜV fahren und die tatsächliche Leermasse nachwiegen und eintragen lassen und schon darfst Du mit dem 1500 kg Wohni 100 km/h fahren. 8-)

Edit: genaueres Lesen des Beitrags von Dosi hätte ergeben, dass er das bereits geschrieben hatte.... 8-)

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 22.01.2014 - 14:46 Uhr von vr6-driver.
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grischa offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 22.01.2014 - 13:38 Uhr  -  
Hallo Oti.

Wieso soll ich dir böse sein ? Ich akzeptiere deine Ansicht, teile sie aber nicht. Bernd1 kann ich nur beipflichten. Dann könnten da auch noch Zeugenaussagen ins Feld geführt werden. Wie Bernd1 schreibt, sind die heutigen Analysevefahren derart ausgeklügelt, dass die gefahrene Geschwindigkeit sehr wohl rekonstruiert werden kann.

Bei Kontrollen kann die Rennleitung jederzeit auf die Gewichte zugreifen und doof sind die blauen Männchen auch nicht. Ich würde so ein Wagnis nicht eingehen, ich halte mich ans Gesetz. Das so gesparte Bussgeld und bestimmt anfallende Heimschaffungskosten auf einem Trailer investiere ich lieber in meinen Urlaub 8-)
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 22.01.2014 - 13:39 Uhr von grischa.
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immeroefter offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 22.01.2014 - 17:32 Uhr  -  
;popaya ;popaya @ Bernd 1

Stimme dir hier voll und ganz zu.

Vor allem, das ein schwerer Hänger das leichtere Zugfahrzeug schnell in eine nicht mehr kontrollierbare Schwingung versetzt. Und diese Risiko würde ich nicht eingehen wollen bei Tempo 100 km/h. Da habe ich lieber ein um 100 kg schwereres Zugfahrzeug, als ein um 10 kg zu leichtes.

Gruß Michael
Mit freundlichem *Heckschwenk*
Ab jetzt mit Hymer Exciting 470 - gezogen von einem T6 California mit 150PS, 4Motion, DSG und maxxcamp Ausbau + Goldschmitt-4 Kanal Luftfederung :-)

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