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Tempo 100 zulassung



Obelix offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 27.07.2015 - 14:38 Uhr  -  
Moin,

heute nochmal zur Zulassungsbehörde. Beamte bitte nicht weiterlesen!!!

Der DEKRA-Ingenieur schrieb in den Berichtigungsnachweis:

F.2 1730

Woraufhin ich anmerkte, dass es ja sinnig wäre auch einen Hinweis auf eine entsprechende Änderung der Pos. 22 (.... in Kombination wenn Zug.Fz. .....mind. 1750 kg, neu 1730 kg) anzubringen, damit der Beamte das auch abrafft.

Dem entsprechend schrieb der Ing:

22 | Zeile 3 ist zu ändern: "mind. 1750 kg*" um nicht den kompletten neuen Text nochmal reinschreiben zu müssen.

Ich zahle also meine Gebühr und kriege den neuen Kfz-Schein, und was steht drin?

"...............Zeile 3 ist zu ändern: mind. 1750 kg*"

Sag ich, da soll natürlich 1730 kg stehen, wie oben unter F.2. Sagt der Beamte, das steht so nicht in der DEKRA-Bescheinigung, da müsste ich nochmal hin.
Sag ich, das ist doch logisch, wenn das ZGG unter F.2 reduziert ist, dass das auch in Ziff. 22 entsprechend anzupassen sei.

Sagt der Beamte, "Ich bin kein Sachverständiger, nur Sachbearbeiter".

Sag ich, das kann es ja wohl nicht sein!!!

Woraufhin der Beamte das dann noch mal geändert hat.

Nun steht unter Ziff. 22 in Zeile 3:

"...........Zeile 3 ist zu ändern: mind. 1730 kg*"

Nun denn, Beamte machen eben genau das, was man Ihnen aufgeschrieben hat... ;kla

Und duck und wech...
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Dosi offline
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Betreff: Re: Tempo 100 zulassung  -  Gepostet: 27.07.2015 - 22:19 Uhr  -  
Ich vermute mal das sind kein Beamten, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst. Aber da gibt es ganz andere Geschichten. ;lach

Ich war einmal bei meinen Fahrern und habe der Reihe nach bei 5x Sprintern die UVV gemacht. Als ich durch war und gleichzeitig auch mal auf den HU-Kleber geschaut habe, war ich unterschwellig irritiert und habe zwei Kollegen gefragt: "Ihr habt doch die beiden Autos gleichzeitig abgeholt?" Antwort:"Ja" Ich:"Warum hat dann der eine 2 und der andere 3 Jahre TÜV?"

Nun die Transporter (LKW Zulassung) haben auch als Neufahrzeug nur 2 Jahre bis zur nächsten Hauptuntersuchung. Jetzt könnte man zunächst mal denken das was drauf steht gilt, aber dem ist halt leider nicht so. Hier wird verlangt die gesetzlichen Regeln einzuhalten. Da bist dann einfach sprachlos.

Witzig wirds demnächst, wenn wir unseren PKW-Sprinter anmelden. Man(n) darf gespannt sein. ;zwink :D
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