Moin,
heute nochmal zur Zulassungsbehörde.
Beamte bitte nicht weiterlesen!!!
Der DEKRA-Ingenieur schrieb in den Berichtigungsnachweis:
F.2 1730
Woraufhin ich anmerkte, dass es ja sinnig wäre auch einen Hinweis auf eine entsprechende Änderung der Pos. 22 (.... in Kombination wenn Zug.Fz. .....mind. 1750 kg, neu 1730 kg) anzubringen, damit der Beamte das auch abrafft.
Dem entsprechend schrieb der Ing:
22 | Zeile 3 ist zu ändern: "mind. 1750 kg*" um nicht den kompletten neuen Text nochmal reinschreiben zu müssen.
Ich zahle also meine Gebühr und kriege den neuen Kfz-Schein, und was steht drin?
"...............
Zeile 3 ist zu ändern: mind. 1750 kg*"
Sag ich, da soll natürlich
1730 kg stehen, wie oben unter F.2. Sagt der Beamte, das steht so nicht in der DEKRA-Bescheinigung, da müsste ich nochmal hin.
Sag ich, das ist doch logisch, wenn das ZGG unter F.2 reduziert ist, dass das auch in Ziff. 22 entsprechend anzupassen sei.
Sagt der Beamte, "Ich bin kein Sachverständiger, nur Sachbearbeiter".
Sag ich, das kann es ja wohl nicht sein!!!
Woraufhin der Beamte das dann noch mal geändert hat.
Nun steht unter Ziff. 22 in Zeile 3:
"...........
Zeile 3 ist zu ändern: mind. 1730 kg*"
Nun denn, Beamte machen eben genau das, was man Ihnen aufgeschrieben hat...
Und duck und wech...