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Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht



Guestuser
 
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Betreff: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 15.11.2005 - 11:42 Uhr  -  
Hallo zusammen,
auf den Campingplätzen gibt es sehr oft Diskussionen über oben genanntes Thema, dabei habe ich gemerkt, dass sogar die Polizei dabei oft sehr unsicher ist und verkehrte Auskünfte gibt.

Ich habe einen sehr interesannten Beitrag der Fa. Kuhnert aus Göttingen gefunden der ganz sicher etwas zur Aufklärung zu diesem Thema beitragen kann. :neutral:


Anhänge- und Stützlasten

Immer wieder stellen wir fest, dass der Stützlast zu wenig Beachtung geschenkt wird. Für einen gefahrlosen Anhängerbetrieb ist jedoch eine Belastung des Kupplungspunktes, die den Vorgaben entspricht unablässig.

Sowohl der Anhängerkonstrukteur als auch der Automobilhersteller berechnen die höchstzulässige Stützlast auf Grund der Lastverteilung auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt.

Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse
einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und Antriebsachse)
zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte

Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der vorderen Achse
zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr)
zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr)
Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)
zu einer Belastung der Vorderachse
Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse
zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel
Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt oder eingeprägt.


Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast:

Stellen Sie Ihren Anhänger waagrecht
unterstellen Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt mit einemVierkantholz oder einem Rohr
Stellen Sie eine Personenwaage unter das Vierkantholz/Rohr
lesen Sie die Stützlast ab
Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch.

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim suchen.





1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)

Also Anhängelast = ——————————————— d 750 kg

2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen. Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

Ist nun alles Klar? :hopsend

Gruss KFK
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Stefan offline
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 15.11.2005 - 12:11 Uhr  -  
Irgendwie habe ich das nach zweimaligen Lesen immer noch nicht begriffen ;-)

Warum einfach wenn`s auch kompliziert geht.....

Greetz,
Stefan
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Guestuser
 
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 15.11.2005 - 12:37 Uhr  -  
Hallo Stefan
hast recht, man kann es auch einfacher sagen.

Die Anhängelast, die Last die das Zugfahrzeug ziehen darf, ist das Gewicht des Hängers ohne die Stützlast, die Stützlast wird hier natürlich dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet.

Das zulässige Gesamtgewicht ist das komplette Gewicht des Hängers das er laut Fahrzeugschein haben darf, also Leergewicht, Zuladung und Stützlast.

Die Stützlast ist die Last die auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges drückt. Da die Anhängerkugel des Zugfahrzeuges und die Kupplung des Anhängers zwei verschiedene Lastindexe haben können, gilt immer nur das kleinere Gewicht.

Gruss KFK
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Stefan offline
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 15.11.2005 - 14:16 Uhr  -  
Aaah, jetzt hab ich`s auch begriffen :sad:
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Roland B. offline
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 17.11.2005 - 10:39 Uhr  -  
Kan mir das mal einer für mich ausrechen - ich hab´s noch immer nicht geschnallt !

Multivan anhängelast 2500 kilo
Stützlast 100 kilo
Wohnwagen max 2000 kilo. ( aufgelastet )

Wie schwer darf mein WW max sein bei welcher Stützlast ?
Das einzige, was ein Ozelot braucht, ist ein Ozelot !
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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 17.11.2005 - 12:12 Uhr  -  
Ich probiers mal....

Erst Dein Multivan:
Du darfst einen Anhänger ziehen, der 2600 kg wiegt, wenn er nicht angekuppelt ist, also einfach so dasteht.
Voraussetzung: die Stützlast beträgt genau 100 kg. Denn wenn Du ihn jetzt ankuppelst, drückt der Hänger mit 100 kg auf Deine Hängerkupplung. Dieses Gewicht wird dem Gewicht Deines Zugfahrzeugs zugerechnet, so dass der Hänger jetzt nur noch 2500 kg wiegt (was Deiner max. Anhängelast entspricht).

Jetzt Dein Wohnwagen, da ist es einfacher:
Dein Wohnwagen darf 2000 kg wiegen, wenn er nicht angekuppelt ist, also einfach nur dasteht. Die zulässige Stützlast kann ich Dir jetzt nicht sagen, da ich nicht weiß, wie hoch sie bei Deinem Wohni ist. Aber nehmen wir mal an, sie sei 75 kg. Dann darfst Du diese 75 kg nicht überschreiten, auch wenn Dein Multivan 100 kg haben dürfte.

So, und jetzt hoffe ich, dass ich nicht noch mehr Verwirrung gestiftet hab und vor allem, dass es sachlich richtig ist. Falls nicht, bitte um Berichtigung!

Viele Grüße,
Dirk

Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.....
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Guestuser
 
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 18.11.2005 - 14:55 Uhr  -  
Ja Dirk,
das hast du richtig erklärt, das Problem bei vielen ist halt, dass sie die Anhänglast die sich ja nur auf den Zugwagen bezieht und das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens, dass sich ausschlieslich nur auf den Wohni bezieht, miteinander verwechseln.

Bei dem obigen Beispiel dürfte der Zugwagen 2600 Kg ziehen wenn die Stützlast 100 Kg beträgt, die zulässige Anhängelast wäre dann 2500 Kg, weil die 100 kg Stützlast ja dem Zugfahzeug zugerechnet werden, also hier geht es nur um die Anhängelast die nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohwagens zu tun hat.

Bei dem Wohnwagen ist es wirklich einfacher, der darf nur 2000 Kg Gesamtgewicht haben, wenn es so im Fahrzeugschein steht, hier darf auch die Stützlast nicht abgezogen werden, hier geht es nur um das zulässige Gesamtgewicht Wohnwagens und das bezieht sich nur auf den Wohnwagen und hat nichts mit der Anhängelast des Zugfahrzeuges zu tun.

Ein Wohnwagen der einfach nur so dasteht, Zitat von Dirk, darf so viel wiegen wie er will, bei mir mit Bierkasten :mrgreen: und Fressalien enorm viiiiel.

Gruß Karlfried
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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht  -  Gepostet: 18.11.2005 - 15:29 Uhr  -  
Zitat geschrieben von KFK
Ein Wohnwagen der einfach nur so dasteht, Zitat von Dirk, darf so viel wiegen wie er will, bei mir mit Bierkasten :mrgreen: und Fressalien enorm viiiiel.

ja ja....... :evil:
Dann korrigiere ich: Ein Wohnwagen, der einfach nur dasteht, womit man aber beabsichtigt zu verreisen....... ätsch
:popya:

Ich denke, jetzt ist das Thema aber bestimmt allen klar geworden.....vor allem, nachdem Du das mit der Anhängelast nochmal erläutert hast!

Viele Grüße,
Dirk

Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.....
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