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Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.



Thomas offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 26.12.2010 - 19:56 Uhr  -  
Hallo Freunde,
erstmal noch schnell Frohe Weihnachten euch allen !
Also geldmacherei hin oder her sinvoll finde ich den BE schon wenn man mal schaut wie manche /r Verkehrsteilnehmer mit nem Polo einparkt oder mal 200m rückwärts fährt.
Sicherlich habe ich mich auch extrem darüber gärgert 600 Euro zu zahlen das ich meinen aufgelasteten woni fahren durfte (ohne auflastung passte er ins Massenverhältnis) aber es ist nun mal so und ich weis es vorher.

Zum Thema Prüfung ( ich habe sie gemacht) der Hänger muß so hoch sein das der Innenspiegel praktisch außer Betrieb ist und er muß so schwer sein das er aus dem Massenverhältnis heraus kommt welches man ohne "E" fahren darf. Zudem sind die Anhänger auf jedenfall bei der Prüfungsfahrt zu 2/3 zu beladen!
Gruß Thomas




Solange mein Chef so tut als würde er mich richtig bezahlen,
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oti offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 26.12.2010 - 20:48 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Thomas
Zum Thema Prüfung ( ich habe sie gemacht) der Hänger


Kleine Annektode am Rande: Bei der Bundeswehr während des BCE Führerscheins wurde zu uns immer gesagt: "Herr Schütze, einen Hänger haben sie in der Hose, das was da hinten dranhängt ist ein ANHÄNGER" :D
Gruß Olli

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.12.2010 - 21:48 Uhr von oti.
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Dschamba offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 26.12.2010 - 21:38 Uhr  -  
Ich war aber Kanonier, Flarak halt und den Führerschein habe ich auch nicht machen dürfen, da hätte ich mich verpflichten müssen. :D
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oti offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 26.12.2010 - 22:20 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Dschamba

Ich war aber Kanonier, Flarak halt und den Führerschein habe ich auch nicht machen dürfen, da hätte ich mich verpflichten müssen. :D


Ja Herbert,
so prägen 12 Jahre, aber sonst hab ich keine Sssscchhäädddennn toc toc toc da... da... da... von getragen. :D
Gruß Olli

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Dschamba offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 26.12.2010 - 22:28 Uhr  -  
Ja Olli,
ich kenne ja deine Laufbahn spätestens als du den Dirk im Womo geweckt hast.
;lol ;lol ;lol ;lol
Olli: Aaaaalaaaarm,
Dirk: wwos is los ha????
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4Campis offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 27.12.2010 - 07:12 Uhr  -  
@ Jürgen!

Ich gebe Dir recht das es wohl keine Fahrschule mit einem Wohnwagen als Anhänger gibt. Dieses Beispiel passte nur gut in unser Forum. Man kann jeden beliebigen großen Anhänger nennen. Allerdings wird eine Prüfung nun mal nicht auf so einem großem Anhänger gefahren und darum ging es mir.

Für mich wäre das in etwa so, als wenn man den Klasse 2 Führerschein nur mit der Zugmaschine machen würde, und der Anhänger bleibt solange stehen bis ich den Lappen in den Fingern halte.

Mir geht es eigendlich nur ums Prinzip. Wenn ich solche Regelungen erlasse dann muss ich sie auch umsetzten können. Und genau das liegt der Hase im Pfeffer.


Gruß Dirk
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Bens offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 27.12.2010 - 16:56 Uhr  -  
@Jürgen,

ich weiß nicht, was du an meiner Aussgae nicht verstehst. Ich darf an den 7,5 Tonnen Lkw nur keine 2-Achsigen Anhänger ranhängen, ansonsten ist das Gewicht fast egal (bis auf die Gesetzesgrenzen). An den 18 Tonner sind es max. 750 Kilo, als fast nicht´s.
Gruß der Micha (mit der größten Vorstadt der Welt, Berlin :D )

Ich bin nicht nachtragend, nur vergessen tue ich nicht.....

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Thomas offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 27.12.2010 - 21:42 Uhr  -  
@ Micha,
Hi, siehst du und ich hab die prüfung mit einem Einachsigem 1500kg ANhänger (für Olli) :D gemacht und dars nun 3 achsige Dreschemelanhänger im Straßenverkehr bewegen.
Also grundsätzlich finde ich es nicht schlecht das die Fahrzeugklassen /Führerscheinklassen eingedämmt wurden (auc wenn ich mich dabei schlechter stehe) :'( aber es sollte dann doch ein wenig Qualifizierter unterschieden werden .
Beim CE ist es ja glaube ich auch so das man nur Sattel machen kann oder Gliederzug und Sattel.Also ungefär so wie ein Automatik Führerschein :D Aber bitte verbessert mich falls es nicht stimmt.
Gruß Thomas




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Bens offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 28.12.2010 - 12:30 Uhr  -  
Hi Thomas

du hast recht, bei CE macht man entweder auf Sattel, dann darf man nur Sattel fahren, oder Gliederzug (egal ob Ein- oder Zweichachsig) und darf dann alles fahren.
Es ist schon richtig, dass es verschiedene Führerscheinklassen gibt, aber warum soll Jemand, der schon seit ein paar Jahren einen LKW im Starßenverkehr führt und nun die nächsthöhere Klasse macht genauso behandelt werden, wie ein "blutiger" Anfänger. Da sollte man doch etwas unterscheiden und die Erweiterung dann etwas vereinfachen.
Gruß der Micha (mit der größten Vorstadt der Welt, Berlin :D )

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leirex offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 28.12.2010 - 22:30 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Thomas

Beim CE ist es ja glaube ich auch so das man nur Sattel machen kann oder Gliederzug und Sattel.Also ungefär so wie ein Automatik Führerschein


@ Thomas

Ich habe gerade bei Fahrleher 24.de folgenes gefunden:


CE


(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D : DE

Also von einer Unterscheidung Sattel- und Gliederzügen ist hier nichts geschrieben.
Ich kann es mir aber auch nicht vorstellen, denn ein Sattel ist nichts anderes als ein etwas größerer Anhänger. Die Gewichte sind die gleichen.

Der einzige Unterschied ist beim Rangiergen. Und eine Rangierprüfung gibt es meines Wissens nicht. (Die hätte ich sonst schon längst machen müssen) ;zwink
Viele Grüße

Franz, Andrea, Verena und Tobias



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oti offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 28.12.2010 - 23:05 Uhr  -  
Zitat geschrieben von leirex



Der einzige Unterschied ist beim Rangiergen. Und eine Rangierprüfung gibt es meines Wissens nicht. (Die hätte ich sonst schon längst machen müssen) ;zwink


Hei Franz,
da hängt die zivile CE Prüfung aber mächtig hinter der Bundeswehrprüfung hinterher, wir haben schon 1985 eine Rangierprüfung ablegen müssen, mit der Emma(5 to MAN 630 6Zylinter 130PS o. Servo, ohne Syncrongetriebe) 2 AchsANhänger. Das Problem dabei war, dass der ANhänger schmaler war, als die EMMA und daher erst im Spiegel zu sehen war, wenn es zu spät war, das war richtig lustig, aber das waren noch LKW's, da war noch Muskelkraft gefragt und abends dann Muskelkater. :D
Da fing damals schon die Camperleidenschaft an, da ich die EMMA als Wohnmobil ausgebaut habe, incl. Ferseher und Rundsitzgruppe.
Der an diesem Beitrag angefügte Anhang ist entweder nur im eingeloggten Zustand sichtbar oder die Berechtigung Deiner Benutzergruppe ist nicht ausreichend.
Gruß Olli

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Dieser Post wurde 5 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.12.2010 - 23:19 Uhr von oti.
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leirex offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 29.12.2010 - 20:38 Uhr  -  
Hallo Olli,

die 10 Meter Rückwärtsfahrt habe ich bei meiner Prüfung schon auch ablegen müssen. Das war damals auch bei der BW. Aber wir hatten schon Servo aber trotzdem noch den schmalen Anhänger.
Aber auf was ich hinaus wollte war, daß sich beim Rangieren der Sattelzug bzw. Tandemzug im Wesentlichen von einem 2 bzw. 3-achsigen Anhänger unterscheidet. Aber man hat die Prüfung auf einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen gemacht. Es wurde nicht differenziert zwischen den beiden Anhängerkonzepten.
Wobei das Rangieren im Allgemeinen eh nur reine Übungssache ist.
Viele Grüße

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Dschamba offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 30.12.2010 - 00:12 Uhr  -  
Ich habe meinen Klasse 2 1986 noch ohne Anhänger gemacht, das Anhängerfahren ist wie Franz schon sagte reine Übungssache, ich musste mir das auch alles selbst erarbeiten.
Ich kann mich noch genau an meine erste Fahrt mit Anhänger erinnern, was habe ich geschwitzt und jetzt lache ich darüber.
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MichiTroll offline
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Betreff: Re: Ab 2013 dürfen auch Gespanne über 3,5 to mit dem B Führerschein gefahren werden.  -  Gepostet: 09.03.2011 - 17:22 Uhr  -  
Hallo Zusammen,

hole den Beitrag nochmal nach oben, da er sich auch voll auf mich auswirkt.

1.)
Wenn ich vor mehr als 12 Jahren einen FS gemacht habe und jetzt einen weiteren dazu machen sind das unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Seit dem 01.07.99 gibt es nur noch die neuen FS-Klassen wenn man einen FS machen möchte.
Klar ist das dumm wenn man den "alten 3er" hat und jetzt den C machen möchte, aber für den "3er" gibt es eben Bestandsschutz und den "alten 2er" kann man nicht mehr machen sonder nur den C mit den neuen Regelungen.
Dann darfst du, richtig gesehen, ein Gespann mit 18t zgG (7,5t Zugfahrzeug + Anh. wenn ich richtig informiert bin) fahren, aber bei einem größeren LKW nur einen Anhänger mit 750kg.

2.)
Eine Fahrschule nutzt die entsprechenden Anhänger, auch wenn diese von außen nicht so aussehen.
Da spielen die Außenmaße weniger Rolle als das Gewicht und meiner schob ganz schön bei 15% bergab.
Es kann natürlich sein, dass die BE Prüfung mittlerweile etwas anders ist, da ich damals der Erste in meiner Fahrschule war, der den BE gemacht hat.
Damals gehört allerdings auch ein Rückwärtsmanöver dazu: Abbiegen nach hinten rechts in eine Straße.
Achja, ich kenne eine Fahrschule die u. a. mit WoWa durch die Gegend fährt :D

3.)
Bei der FS-Klasse B gibt es Anhängerfahren nur in der Theorie, darum ist in Kombination B + BE auch kein zusätzlicher Theoriebogen nötig, sondern nur die zusätzliche praktische Prüfung mit Anhänger.

4.)
Finde ich die neuen FS-Klassen nicht schlecht, mit einigen kleinen Kritikpunkten die hier auch schon genannt wurden, wie z. B. Anhänger fahren = extra Führerschein und nicht die Ausnahmeregelungen (die nicht mal so kompliziert sind) die wir jetzt haben.

5.)
Thema aus dem Auto-Bild-Beitrag:
Mal sehen ob es so kommt, immerhin ist es noch etwas hin bis 2013.
Allerdings, hier gebe ich euch recht, widerspricht diese Regelung etwas der Philosophie der neuen FS-Klassen.
Da könnte man wohl gleich auf den BE verzichten, da hätte man es einfacher, so genau ist es aber nicht herauszulesen.
Die Schulung würde aber so und so dazugehören, denn mit meinem PKW dürfte ich glatt mal 1649kg dranhängen ohne den bisherigen BE.

6.)
Warum kommt auch diese Regelung? Die Rettungsdienste und speziell alles Ehrenamtliche hat hier Nachwuchsprobleme.
Ein RTW wiegt schon über 3,5t oder FFW usw. dürfen die "Jungen" keine Anhänger mehr mitführen.
Und da sind wir bei den Kosten, wer macht schon für seinen ehrenamtlichen Dienst einen Führerschein der knapp 1000 EUR kostet
nur um die "Standardfahrzeuge" wie Sprinter & Co. fahren zu dürfen.

Es ist noch nicht ausgestanden die ganze Thematik.
Eine Verbesserung sehe ich aber doch in Europa mit dieser Einführung: z. B. 50ccm darf nicht mehr ohne FS gefahren werden und Helmpflicht besteht jetzt auch fast überall.

Gruß Michi
Unterwegs mit Knaus Box Star (Fiat Ducato Kastenwagen)
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