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Dodge/Ram LKW Zulassung

Sonn/Feiertags Fahrverbot ??

frankentom67 offline
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Betreff: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 17:50 Uhr  -  
Hallo meine Camperfreunde ,


jetzt hab ich doch mal eine frage !

weil ich es ja irgendwann mal in erwägung ziehe mir einen Dodg Ram Pickup zu zulegen ! der dann logischerweise mit LKW zulassung sein sollte .

nun hat mir heute einer erzählt , dann dürfte ich ja garnicht mehr an sonn und feiertagen fahren !

wer weiß da was genaueres ?????????????? stimmt dass ?????????????
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schöne Grüße von Leon , Felizitas & Thomas

wir wissen zwar nicht,wo wir hin wollen,werden aber als erster da sein



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Toto73 offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 18:05 Uhr  -  
Hallo,

ja die Aussage ist korrekt.

Es gibt einige Bundesländer, welche eine Ausnahmegenemigung erlassen haben, aber generell gilt das Fahrverbot.

PS Das Überhohlverbot für LKWs gilt dann übrigens auch.
Viele Grüße
Torsten
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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 18:09 Uhr  -  
Hallo Tom,

ja, das stimmt, ein LKW mit Anhänger fällt unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dazu kommt noch, dass Du in diversen Ländern bei der Maut mehr blechen musst, weil der LKW-Tarif fällig wird. Ich hab ja auch immer auf einen dicken Pickup gespechtet, es aber genau deswegen verworfen...


Viele Grüße,
Dirk

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frankentom67 offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 18:39 Uhr  -  
Ok, danke für die wie immer scnelle antwort hier !

na dann verfwerfe ich das doch auch mal ganz schnell, das brauch ja dann kein mensch ! ;o((

aber ist ja auch irgendwie dubios die sache oder ??

ich sag mal wenn ich mir einen Dodge Van kaufe der iss mal viel größer und schwerer , den darf man dann fahren ???
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 13.05.2011 - 18:41 Uhr von frankentom67.
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oti offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 19:07 Uhr  -  
Zitat geschrieben von vr6-driver

Hallo Tom,

ja, das stimmt, ein LKW mit Anhänger fällt unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dazu kommt noch, dass Du in diversen Ländern bei der Maut mehr blechen musst, weil der LKW-Tarif fällig wird. Ich hab ja auch immer auf einen dicken Pickup gespechtet, es aber genau deswegen verworfen...


Viele Grüße,
Dirk


Hei Dirk,
ich war immer der Meinung, dass wenn LKW's mit Freizeitaktivitäten verbunden, also z. B. Camping, Wassersport, Motorradrennen dieses Sonn- und Feiertagsverbot nicht gilt?

das steht bei Wickipedia:
Behördliche Ausnahmen

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 der Straßenverkehrsordnung im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Gruß Olli

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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 13.05.2011 - 19:13 Uhr von oti.
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Toto73 offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 19:12 Uhr  -  
Hallo Olli,

Zitat geschrieben von oti

ich war immer der Meinung, dass wenn LKW's mit Freizeitaktivitäten verbunden, also z. B. Camping, Wassersport, Motorradrennen dieses Sonn- und Feiertagsverbot nicht gilt?


Das ist genau diese Ausnahmegenehmigung. Die aber nie Gesetz wurde und nur von einigen Ländern als Länderrecht umgesetzt wurde. ;hang

;bia
Viele Grüße
Torsten
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oti offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 19:14 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Toto73

Hallo Olli,

Zitat geschrieben von oti

ich war immer der Meinung, dass wenn LKW's mit Freizeitaktivitäten verbunden, also z. B. Camping, Wassersport, Motorradrennen dieses Sonn- und Feiertagsverbot nicht gilt?


Das ist genau diese Ausnahmegenehmigung. Die aber nie Gesetz wurde und nur von einigen Ländern als Länderrecht umgesetzt wurde. ;hang

;bia


aaahhhh ja, ok.
Gruß Olli

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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 19:55 Uhr  -  
Tom, es kommt immer auf die Art der Zulassung an. Wenn Du einen Dodge Van als PKW zulässt, dann gilt das Fahrverbot nicht, ebenso wäre es, wenn Du den Ram als PKW zulässt. Nur ist das halt steuerlich aufgrund des Hubraums uninteressant. Nen Van könnte man allerdings je nach Ausstattung als Wohnmobil oder Bürofahrzeug zulassen.....aber ganz generell gilt: KFZ-Steuer hat nix mit Logik zu tun......

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scotsman offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 13.05.2011 - 22:12 Uhr  -  
Das stimmt haargenau, Dirk.

In NRW bekommst Du z.B. auch einen PKW-Steuerbescheid für einen LKW, wenn dieser mehr als 3 Sitzplätze hat (Anweisung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf an alle Finanzämter).
Dazu gibt es sogar entsprechende Gerichtsentscheide in höchster Instanz, die das bestätigen.
Seit ich das weiß, muss ich immer über die Feuerwehrleute mit ihren 8-sitzigen Allrad-Lösch-PKWs schmunzeln.

Gruß
Mike
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Erniebernie offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 14.05.2011 - 11:48 Uhr  -  
@ frankentom

Na, so viel schlimmer ist die Zulassung als PKW nun auch nicht.
Wenn du einen 3 Ltr . Diesel Motor versteuern musst, ist dieser teuerer als der Dodge.
Was hat der an Hubraum als Benziner ?
Selbst bei einer 6 Ltr. Maschine wären das 390,-- €, während du für den 3 Ltr Diesel schon weit über 500 € bist.
Klar als LKW sparst du etwas an der Steuer, dafür ist die Versicherung wieder teurer.
Ist alles eine Abwägungssache.

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frankentom67 offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 15.05.2011 - 18:21 Uhr  -  
Hi Ernie ,

ja dass iss ja mal auch ne interessante variante ! da haste wohl garnicht so unrecht ! wäre wenn ein 5,8 V10 aber mit Gasumbau , aber er will ihn erst nächstes jahr verkaufen, deswegen war meine frage hier !

vielen dank , für eure wie immer guten antworten und ideen
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vr6-driver offline
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Betreff: Re: Dodge/Ram LKW Zulassung  -  Gepostet: 15.05.2011 - 19:20 Uhr  -  
Sollte unser heißgeliebter Explorer jemals in die ewigen Jagdgründe gehen, wäre ein Dodge Ram schon eine Alternative........aber mit entsprechend finanziellem Aufwand hoffe ich das verhindern zu können... :love:

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