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Wohnwagen 1700kg zugfahrzeug 1500kg
Excelsior
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Betreff: Wohnwagen 1700kg zugfahrzeug 1500kg - Gepostet: 20.03.2014 - 14:09 Uhr -
Hallo Camper,
ich hätte da mal eine frage.
Mein zugfahrzeug darf 1500kg ziehen WW leer 1440, was pasiert wenn ich mein WW bis 1600kg belade, wenn die grünen Männlein mich erwischen.
Wohnwagen darf 1700kg wiegen.
Ich danke euch schon mal.
ich hätte da mal eine frage.
Mein zugfahrzeug darf 1500kg ziehen WW leer 1440, was pasiert wenn ich mein WW bis 1600kg belade, wenn die grünen Männlein mich erwischen.
Wohnwagen darf 1700kg wiegen.
Ich danke euch schon mal.
Bedankomat |
Dschamba
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Betreff: Re: Wohnwagen 1700kg zugfahrzeug 1500kg - Gepostet: 20.03.2014 - 14:44 Uhr -
Hallo Excelsior,
du darfst mit deinem Zugfahrzeug 1500kg + deine Stützlast ziehen.
Das heißt die Stützlast wird bei der Anhängelast auf das Zugfahrzeug gerechnet.
Wenn dein Zugfahrzeug 75kg Stützlast haben darf und du beim Beladen auf die maximale Stützlast achtest, darfst du 1575kg ziehen.
du darfst mit deinem Zugfahrzeug 1500kg + deine Stützlast ziehen.
Das heißt die Stützlast wird bei der Anhängelast auf das Zugfahrzeug gerechnet.
Wenn dein Zugfahrzeug 75kg Stützlast haben darf und du beim Beladen auf die maximale Stützlast achtest, darfst du 1575kg ziehen.
Jürgen
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Betreff: Re: Wohnwagen 1700kg zugfahrzeug 1500kg - Gepostet: 20.03.2014 - 15:38 Uhr -
Moin,
zunächst mal sind die "grünen" Männlein ja mittlerweile fast alle "blau" (gekleidet...)....
Aber grundsätzlich gilt das von Herbert schon Geschriebene.....zumindest für unser schönes Land kannst Du die aktuelle Stützlast des Anhängers vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abziehen denn diese Stützlast wird dem Zugwagen zugerechnet....leider sind da in einigen europäischen Ländern und bei den dort zuständigen Gesetzeshütern die Bestimmungen und die entsprechenden Ansichten nicht mit unserer Regelung identisch.
Bei Wohnwagen ist fast immer die max. Stützlast des Anhängers ( nicht des Zugwagens ) auf max. 100 kg begrenzt (liegt an der Zugeinrichtung des Anhängers und ist dort ablesbar).
Und immer wieder in diesem Zusammenhang zu erwähnen bleibt auch die Frage nach dem zulässigen Zuggesamtgewicht....denn dieses zulässige Gespanngewicht steht noch nicht einmal immer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) sondern oftmals nur in dem COC -Papier ( europäische Konformitätserklärung ) und ganz pervers auch schon mal nur in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers....
Die Rennleitung hat aber mittlerweile fast überall Zugriff auf entsprechende Datenbanken....
Wer sein Zuggesamtgewicht nicht kennt kann da durchaus beim Ausnutzen von Maximalwerten böse Überraschungen erleben.
Auf dem Typschild im Fahrzeug ( leider auch wieder an verschiedenen Stellen zu finden ) ist aber auch das Zuggesamtgewicht vorhanden.
In Herberts fiktivem Rechenbeispiel wäre bei Dir eine Überschreitung von 25 kg gegeben.....das liegt in Deutschland innerhalb jeglicher prozentualer Toleranzen....im Ausland gehen da auch bei diesem Thema schon mal die Uhren anders...
zunächst mal sind die "grünen" Männlein ja mittlerweile fast alle "blau" (gekleidet...)....
Aber grundsätzlich gilt das von Herbert schon Geschriebene.....zumindest für unser schönes Land kannst Du die aktuelle Stützlast des Anhängers vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abziehen denn diese Stützlast wird dem Zugwagen zugerechnet....leider sind da in einigen europäischen Ländern und bei den dort zuständigen Gesetzeshütern die Bestimmungen und die entsprechenden Ansichten nicht mit unserer Regelung identisch.
Bei Wohnwagen ist fast immer die max. Stützlast des Anhängers ( nicht des Zugwagens ) auf max. 100 kg begrenzt (liegt an der Zugeinrichtung des Anhängers und ist dort ablesbar).
Und immer wieder in diesem Zusammenhang zu erwähnen bleibt auch die Frage nach dem zulässigen Zuggesamtgewicht....denn dieses zulässige Gespanngewicht steht noch nicht einmal immer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) sondern oftmals nur in dem COC -Papier ( europäische Konformitätserklärung ) und ganz pervers auch schon mal nur in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers....
Die Rennleitung hat aber mittlerweile fast überall Zugriff auf entsprechende Datenbanken....
Wer sein Zuggesamtgewicht nicht kennt kann da durchaus beim Ausnutzen von Maximalwerten böse Überraschungen erleben.
Auf dem Typschild im Fahrzeug ( leider auch wieder an verschiedenen Stellen zu finden ) ist aber auch das Zuggesamtgewicht vorhanden.
In Herberts fiktivem Rechenbeispiel wäre bei Dir eine Überschreitung von 25 kg gegeben.....das liegt in Deutschland innerhalb jeglicher prozentualer Toleranzen....im Ausland gehen da auch bei diesem Thema schon mal die Uhren anders...
MfG Jürgen
war zum Treffen in Lüdinghausen 2008
war zum Treffen auf dem Gitzenweiler Hof 2008
war als "Tagesgast" in Winterswijk 2009
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Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 20.03.2014 - 15:55 Uhr von Jürgen.
Dosi
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Betreff: Re: Wohnwagen 1700kg zugfahrzeug 1500kg - Gepostet: 20.03.2014 - 18:15 Uhr -
Hallo Excelsior,
beziehen sich bei Dir die 1.500kg auf 8 oder 12%-Steigung? Mein Golf darf bei 12% 1.500kg ziehen. 1.700kg sind zwar möglich, dann aber nur noch bis 8%-Steigung.
Wie bereits geschildert kannst Du in Deinem Fall die wahrscheinliche Stützlast von 75kg noch hinzuzählen. Ein Überladen ist im Ausland absolut zu vermeiden und selbst in Deutschland beträgt die Toleranz 2-5%. Hier gibt es in den WW-Foren dieser Welt falsche Annahmen, dass bis 10% Überladung nichts passieren würde. Wenn man sich die Erklärung zu den Gesetzestexten vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) durchliest, dann liegt man zwar unter 7,5to, da man aber ein Gespann mit über 2to bewegt, gelt eben nicht die etwas großzügigeren Regeln, sondern die verschärften mit 2-5%. D.h. bei ganz knapp über 1.600kg ist absolut Schluss. Im Ausland würde ich es, wie bereits erwähnt, erst gar nicht riskieren.
Ich bekomme am Montag meinen Mover eingebaut. Am Samstag drauf geht es daher erst einmal wieder auf die Radlastwaage.
Gruß Dosi
beziehen sich bei Dir die 1.500kg auf 8 oder 12%-Steigung? Mein Golf darf bei 12% 1.500kg ziehen. 1.700kg sind zwar möglich, dann aber nur noch bis 8%-Steigung.
Wie bereits geschildert kannst Du in Deinem Fall die wahrscheinliche Stützlast von 75kg noch hinzuzählen. Ein Überladen ist im Ausland absolut zu vermeiden und selbst in Deutschland beträgt die Toleranz 2-5%. Hier gibt es in den WW-Foren dieser Welt falsche Annahmen, dass bis 10% Überladung nichts passieren würde. Wenn man sich die Erklärung zu den Gesetzestexten vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) durchliest, dann liegt man zwar unter 7,5to, da man aber ein Gespann mit über 2to bewegt, gelt eben nicht die etwas großzügigeren Regeln, sondern die verschärften mit 2-5%. D.h. bei ganz knapp über 1.600kg ist absolut Schluss. Im Ausland würde ich es, wie bereits erwähnt, erst gar nicht riskieren.
Ich bekomme am Montag meinen Mover eingebaut. Am Samstag drauf geht es daher erst einmal wieder auf die Radlastwaage.
Gruß Dosi
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 20.03.2014 - 20:08 Uhr von Dosi.
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