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Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar
Schildkröte 66 
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Betreff: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 28.08.2025 - 18:34 Uhr -
Ein Hallo an die Wohnwagenfreunde,
Erst einmal schön daß es dieses Forum hier gibt.
Schicke Beiträge und vieles sehr informativ.
Nun zu meinem Anliegen
Wir (meine Frau und ich) sind neu im Bereich Wohnwagen Camping.
Soweit beim Campen und Wohnwagen alles bestens.
Ersten Urlaub mit Wohnwagen hinter uns gebracht.
Unser bisheriges Zugfahrzeug hatte eine Anhängelast von 1100Kg.
Jetzt haben wir das Fahrzeug meiner Frau auch mit einer AHK ausgerüstet,
mit einer Anhängelast von bis zu 1500KG da der Wohnwagen ein zul. Gesamtgewicht von 1300kg hat.
Somit können wir mehr zuladen. Alles passt von den Gewichten und Papieren.
Nur... Die AHK bzw der Kugelkopf (Abnehmbar) ist nicht abschließbar wie zb bei meiner Westfalia.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wenn ich mit dem Wohnwagen im Anhängerbetrieb parke oder Raste, das Gespann nicht beaufsichtige und der Wohnwagen samt Kugelkopf aus der abnehmbare AHK gestohlen wird, ist der Wohnwagen dann gegen Diebstahl versichert?
Im Netz konnte ich leider diesbezüglich nichts finden... Ich hoffe das Ihr uns da weiterhelfen könntet.
Im voraus schon einmal vielen Dank
Erst einmal schön daß es dieses Forum hier gibt.
Schicke Beiträge und vieles sehr informativ.
Nun zu meinem Anliegen
Wir (meine Frau und ich) sind neu im Bereich Wohnwagen Camping.
Soweit beim Campen und Wohnwagen alles bestens.
Ersten Urlaub mit Wohnwagen hinter uns gebracht.
Unser bisheriges Zugfahrzeug hatte eine Anhängelast von 1100Kg.
Jetzt haben wir das Fahrzeug meiner Frau auch mit einer AHK ausgerüstet,
mit einer Anhängelast von bis zu 1500KG da der Wohnwagen ein zul. Gesamtgewicht von 1300kg hat.
Somit können wir mehr zuladen. Alles passt von den Gewichten und Papieren.
Nur... Die AHK bzw der Kugelkopf (Abnehmbar) ist nicht abschließbar wie zb bei meiner Westfalia.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wenn ich mit dem Wohnwagen im Anhängerbetrieb parke oder Raste, das Gespann nicht beaufsichtige und der Wohnwagen samt Kugelkopf aus der abnehmbare AHK gestohlen wird, ist der Wohnwagen dann gegen Diebstahl versichert?
Im Netz konnte ich leider diesbezüglich nichts finden... Ich hoffe das Ihr uns da weiterhelfen könntet.
Im voraus schon einmal vielen Dank
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.08.2025 - 18:36 Uhr von Schildkröte 66.
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MichiTroll 
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Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 31.08.2025 - 16:30 Uhr -
Hallo Schildkröte 66,
die Versicherungsfrage muss ich außen vor lassen, da ich mir nicht wirklich sicher bin.
Zum Technischen:
Wenn das Kupplungsmaul (ich nehme an eine Antischlingerkupplung) am Kupplungskopf abgeschlussen ist, ist ein Diebstahl schwer möglich.
Der Kupplungskopf verbleibt in der ASK und kann erstmal nur mit Werkzeugaufwand entfernt werden.
Ich würde sagen, ein einfacher und schneller Diebstahl ist schwerer zu realisieren, außer der WoWa würde auf einen Anhänger verladen.
Gruß Michi
die Versicherungsfrage muss ich außen vor lassen, da ich mir nicht wirklich sicher bin.
Zum Technischen:
Wenn das Kupplungsmaul (ich nehme an eine Antischlingerkupplung) am Kupplungskopf abgeschlussen ist, ist ein Diebstahl schwer möglich.
Der Kupplungskopf verbleibt in der ASK und kann erstmal nur mit Werkzeugaufwand entfernt werden.
Ich würde sagen, ein einfacher und schneller Diebstahl ist schwerer zu realisieren, außer der WoWa würde auf einen Anhänger verladen.
Gruß Michi
Unterwegs mit MB A170 und Trigano Rubis 420
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Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 02.09.2025 - 07:16 Uhr -
Zitat geschrieben von Schildkröte 66
Wenn ich mit dem Wohnwagen im Anhängerbetrieb parke oder Raste, das Gespann nicht beaufsichtige und der Wohnwagen samt Kugelkopf aus der abnehmbare AHK gestohlen wird, ist der Wohnwagen dann gegen Diebstahl versichert?
Also zunächst mal muss Dein Wohnwagen hierfür grundsätzlich eine Teilkaskoversicherung haben, damit eine Erstattung in Frage kommt.
Und dann würde ich Dir raten, Dich mit dieser Frage direkt an Deine Versicherung zu wenden, da dies nicht rechtsverbindlich beantwortet werden kann und vermutlich auch je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich geregelt ist.
Meine Tendenz: der Wohnwagen ist in so einem Fall versichert, da er ja nicht wirklich ungesichert gewesen iist, sprich man kann ihn nicht einfach mitnehmen und ankuppeln. Ob der gestohlene Kupplungskopf dann auch ersetzt wird, weiß ich nicht.
Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.....
Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 02.09.2025 - 08:24 Uhr -
Ich meine mal gelesen zu haben, daß es Deichselschlößer gibt, die man über den angekuppelten Anhänger bzw. Wohnwagen macht.
vr6-driver 
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Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 02.09.2025 - 13:33 Uhr -
Zitat geschrieben von faulenzer62
Ich meine mal gelesen zu haben, daß es Deichselschlößer gibt, die man über den angekuppelten Anhänger bzw. Wohnwagen macht.
Ja, die gibt es. Nur nützen die nichts, wenn der Wohnwagen samt dem Kupplungshaken einer nicht verschließbaten abnehmbaren AHK geklaut wird. Was aber vermutlich nur sehr selten vorkommen dürfte.
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Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 03.09.2025 - 11:08 Uhr -
Sieht man dann docht, wenn das Schloß drüber ist. Wer schaut den dann dahin, ob die Kupplung abgeschlossen ist.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.09.2025 - 11:09 Uhr von faulenzer62.
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Betreff: Re: Versicherungsfrage, abnehmbare AHK nicht abschließbar - Gepostet: 03.09.2025 - 14:08 Uhr -
Zitat geschrieben von faulenzer62
Sieht man dann docht, wenn das Schloß drüber ist. Wer schaut den dann dahin, ob die Kupplung abgeschlossen ist.
Vermutlich so gut wie niemand, aber die Frage war nun mal, wie es versicherungstechnisch einzuordnen ist, wenn der Wohnwagen samt Kupplungshaken des Zugfahrzeugs gestohlen wird.
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